Leistungen & Informationsangebot
Umfassendes Wissen zur Schweizer Autobahnvignette – strukturiert, aktuell und verständlich.
ViaAuto-Info bietet Ihnen ein vollständiges Informationsangebot rund um die Schweizer Autobahnvignette. Auf dieser Seite finden Sie alle Themenbereiche im Überblick – mit direkten Links zu den jeweiligen Detailseiten.
Vignetten-Information
Alles zur gesetzlichen Grundlage, Vignettenpflicht, Fahrzeugkategorien und Gültigkeitsdauer. Wir erklären, wer eine Vignette benötigt und welche Strassen vignettenpflichtig sind.
- Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG)
- Vignettenpflichtige Fahrzeuge
- Gültigkeitsdauer und -zeitraum
- Unterschied Klebe- vs. e-Vignette
Kaufberatung
Detaillierte Informationen zu allen Kaufkanälen: Tankstellen, Poststellen, Grenzübergänge, BAZG-Onlineshop. Wir erläutern Vor- und Nachteile jeder Option.
- Tankstellen und Poststellen
- Grenzübergänge (Einreise)
- Online-Kauf (e-Vignette)
- Auslandsbestellung
FAQ & Hilfe
Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis: Fahrzeugwechsel, beschädigte Vignette, Ausländer, Anhänger, Motorräder und Sonderfälle.
- Fahrzeugwechsel und Übertragung
- Beschädigte oder verlorene Vignette
- Ausländische Kennzeichen
- Anhänger und Motorräder
Faktoren-Übersicht: Was die Vignette betrifft
| Faktor | Details | Quelle / Grundlage |
|---|---|---|
| Preis | CHF 40.– (gesetzlich festgelegt) | NSAG Art. 5 |
| Gültigkeit | Kalenderjahr + Januar Folgejahr | NSAG Art. 6 |
| Fahrzeugkategorien | Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t | NSAG Art. 2 |
| Anbringungsort | Innenseite Windschutzscheibe | NSAV Art. 3 |
| Busse bei Fehlen | CHF 200.– + Vignettenpreis | NSAG Art. 10 |
| Klebe-Vignette | Physisch, einmalig klebend | BAZG |
| e-Vignette | Digital, am Kennzeichen registriert | BAZG Online |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar auf anderes Fahrzeug | NSAG Art. 7 |
| Rückerstattung | Nicht möglich | NSAG Art. 8 |
| Ausnahmen | Fahrzeuge über 3,5 t, Einsatzfahrzeuge | NSAG Art. 3 |
| Ausländische Fahrzeuge | Vignettenpflichtig bei Nutzung | NSAG Art. 2 |
| Kontrollbehörde | BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) | BAZG |
Grenzen und Ausnahmen
"Nicht alle Fahrzeuge und nicht alle Strassen unterliegen der Vignettenpflicht. Kennen Sie die Ausnahmen, um Bussen zu vermeiden."
- Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen (zahlen LSVA)
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) sind befreit
- Fahrzeuge mit Ausnahmebewilligung des BAZG
- Kantons- und Gemeindestrassen sind nicht vignettenpflichtig
- Privatstrassen sind nicht vignettenpflichtig
- Fahrzeuge, die ausschliesslich auf nicht-nationalen Strassen fahren
- Diplomatische Fahrzeuge mit entsprechender Akkreditierung
- Bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge (je nach Nutzung)
Checkliste: Vorbereitung vor der Fahrt
- Prüfen, ob Ihr Fahrzeug vignettenpflichtig ist
- Gültigkeitsjahr der Vignette kontrollieren
- Vignette korrekt auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht
- Vignette unbeschädigt und vollständig sichtbar
- Bei e-Vignette: Kennzeichen korrekt im System registriert
- Fahrzeugwechsel: neue Vignette für neues Fahrzeug besorgt
- Anhänger: separate Vignette vorhanden (falls vignettenpflichtig)
- Reiseroute: Nationalstrassen identifiziert
- Kaufbeleg aufbewahrt (besonders bei e-Vignette)
- Kontaktdaten BAZG für Notfälle gespeichert
- Gültigkeitsdatum bekannt (bis Ende Januar Folgejahr)
- Keine beschädigte oder abgelöste Vignette verwenden